19. August 2020 Neuer Mezzaninkapitalanbieter für KMU Das Schweizer Crowdlendingportal für KMU swisspeers bietet seit Juli erstmals auch Mezzaninkredite an. Mezzaninkredite sind nachrangige Darlehen, die von Banken ganz oder teilweise als Eigenkapital eingestuft werden. Unternehmen können sich damit die nötige Eigenkapitalquote verschaffen, um eine wichtige Fremdkapitalfinanzierung nicht zu verlieren oder auch erstmals zu erhalten. Investoren lockt der sehr hohe Zins, den Mezzaninfinanzierungen bieten. Konkret trägt der erste swisspeers-Mezzaninkredit einen Basiszins von 5% p.a. zuzüglich einer gewinnabhängigen Verzinsung von 4.4% p.a., wenn der Kreditnehmer ein bestimmtes, vorab mit swisspeers vereinbartes Gewinnziel auf Stufe EBITDA erreicht. Verfehlt das Unternehmen diese Marke, steigt der Basiszins im Folgejahr um 0.8%. Somit zahlt der Kreditnehmer einen Zinssatz in Höhe 9.4% p.a., wenn er über die gesamte Kreditlaufzeit (5 Jahre) konstant das Gewinnziel erfüllt, aber nur 6.5% p.a., wenn er konstant darunterbleibt. Wird nicht nur das Gewinnziel verfehlt, sondern auch kein ausreichender Cash Flow erwirtschaftet, sind Zins und Tilgung bei Mezzanindarlehen entweder gestundet oder sie entfallen ganz, wohingegen Fremdkapital weiter zu bedienen ist und zudem von der Bank gekündigt werden kann. Je niedriger also der Ergebnisausweis eines Unternehmens, desto niedriger ist auch sein Kapitaldienst. Dies verleitet so manchen Mezzaninkapitalschuldner zum «moral hazard», gemeint ist damit ein nach Vertragsabschluss bewusst unwirtschaftliches und den Gläubiger schädigendes Verhalten. Die markanten Ausfallquoten bei nachrangigen Darlehen in der deutschen Crowdlending-Szene sind ein beredtes Zeugnis davon: 12% der Kreditnehmer waren bis Ende 2019 in Insolvenz, wobei erst 3% der Engagements vollständig zurückbezahlt waren und 85% noch aktiv waren. swisspeers wirbt nun damit, das «erste finanzmarkttheoretisch fundierte» Mezzaninmodell gefunden zu haben, das nicht zu moral hazard führe, weil es einen «fairen» Marktzins ermittle. Es wäre tatsächlich eine Innovation.
20. Januar 2020 KMU-Anleihen: Prospektfreiheit für KMU nach FIDLEG - zurück in die Regulierung Am 1. Januar 2020 ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für Schweizer KMU, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren wollen, umfassende Ausnahmebestimmungen von der Prospektpflicht vor. Unter anderem entfällt die Prospektpflicht, wenn sich ein öffentliches Angebot zur Zeichnung einer Anleihe oder einer Aktie an weniger als 500 Anleger richtet oder einen Gesamtwert von 8 Millionen Franken nicht übersteigt (Art. 36 Abs. 1 FIDLEG). Die Schweiz hat damit wesentliche Bestimmungen der EU Prospektverordnung vom Juni 2017 übernommen. Die neuen Ausnahmen von der Prospektpflicht sollen gemäss FIDLEG auch dann greifen, wenn für die Wertpapiere eine Handelszulassung beantragt wird (Art. 38 Abs. 2 FIDLEG). Dieser Bezug wurde jedoch vom Bundesrat am 6. November 2019 in seiner finalen Ausführungsverordnung zum FIDLEG (FIDLEV) erheblich eingeschränkt und für die oben erwähnten Kleinemissionen ganz verneint (Art. 49 FIDLEV). Emittenten eines öffentlichen Wertpapierangebots, die eine Kotierung an einer Schweizer Börse anstreben, werden also auch künftig unabhängig vom Emissionsvolumen oder der Anlegerzahl die - durch das FIDLEG neu geregelten - umfangreichen Prospektbestimmungen der Börse Zürich bzw. Bern erfüllen müssen.
11. September 2018 Neue Kreditfonds für Schweizer KMU Seit Anfang 2018 wurden in der Schweiz mehrere Private Debt Fonds lanciert, die kurz- und langfristige Kredite an KMU vergeben, wobei die Kreditmittel bei institutionellen Investoren eingeworben werden. Die Kreditvergabe ist bei allen Fonds an eine mehrwöchige positive Prüfung des Unternehmens und des Finanzierungszwecks geknüpft (Due Diligence).
Patrimonium Asset Management AG: Der in der Schweiz, Österreich und Deutschland tätige Vermögensverwalter für institutionelle Kunden ist seit April 2018 Portfolio Manager für den „Private Debt Co-Investor Fund I“ der Credit Suisse. Der Fonds beteiligt sich an Firmenkrediten der CS. Daneben verwaltet Patrimonium auch bankenunabhängige Kreditfonds, die auf mittelgrosse Unternehmen ab einem Umsatz von 20 Millionen Euro fokussiert sind. Finanziert werden können Wachstumsvorhaben, Übernahmen, Restrukturierungen und Working Capital-Bedarf.
Vicenda Asset Management AG: Vicenda ist ein Private Debt Spezialist mit Sitz in Baar, der auf die Kreditvergabe an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen spezialisiert ist. Seit Januar 2018 bietet Vicenda über die Crowdlending-Plattform Creditworld.ch auch Wachstums-, Übernahme- und Refinanzierungskredite für Schweizer KMU mit einem Umsatz von 500‘000 bis 30 Millionen Franken und einem Kreditbetrag von 100‘000 bis 10 Millionen Franken an.
Tavis Capital AG: Der Züricher Anbieter von nachrangigen Krediten hat Anfang 2018 einen „Schweizer Wachstumsfonds“ lanciert, welcher Kredite an junge, bereits etablierte Unternehmen mit einem Umsatz ab 1 Million Franken vergibt. Die Kredite mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren sollen der Finanzierung einer Produktweiterentwicklung oder der Erschliessung eines neuen Marktes dienen und können einen Betrag zwischen 500‘000 und 6 Millionen Franken umfassen. Daneben stellt Tavis bereits seit einigen Jahren über den „Schweizer KMU Kreditfonds I“ Wachstums- und Restrukturierungskredite für Schweizer KMU mit einem Umsatz ab 5 Millionen Franken bereit.
Private Debt
Unter Private Debt werden Kredite institutioneller Nichtbanken wie Fondsgesellschaften, Pensionskassen und Family Offices an Unternehmen verstanden. Die Kredite sind auf einen bestimmten Finanzierungszweck zugeschnitten und werden individuell verhandelt. Häufig wird Private Debt im Rahmen einer Unternehmensakquisition (M&A) parallel zu einer Kapitalbeteiligung eingesetzt. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld sind Spezialfinanzierungen zur Restrukturierung von Unternehmen. Private Debt nutzt alle Varianten der Kreditfinanzierung, vom vollumfänglich besicherten Darlehen bis zum nachrangigen Mezzaninkapital. Typisch für die Branche ist ferner, dass ein einzelner Gläubiger meist den gesamten Fremdkapitalbedarf eines Unternehmens übernimmt. Aufgrund der höheren Risiken sind nicht nur die Zinssätze und Gebühren für Private Debt wesentlich höher als beim klassischen Bankkredit. Auch der Prüfungsaufwand (Due Diligence) für die Kreditgeber ist exorbitant, weshalb grosse Private Debt-Fonds üblicherweise einen Mindestkreditbetrag von 20 Millionen Franken und mehr voraussetzen. Darlehen für KMU mit Kreditbeträgen ab ca. 5 Millionen Franken bieten nur wenige, regional ausgerichtete Private Debt-Investoren an.
19. Juni 2018 KMU-Anleihen: Schlussvorlage FIDLEG vom Parlament angenommen Nach knapp 3 Jahren Beratung zwischen Bundesrat, Nationalrat, Ständerat und zahlreichen Interessensvertretungen wurde am 15. Juni 2018 die Schlussvorlage des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG vom Parlament angenommen. Mit dem FIDLEG schafft die Schweiz eine EU-nahe einheitliche Regelung für die Informationspflichten des Finanzsektors. Ziel des neuen Gesetzes ist ein besserer Schutz von Privatanlegern. Da gleichzeitig KMU-freundliche Schwellenwerte für das Entstehen der Prospektpflicht festgelegt werden, eröffnet das FIDLEG auch neue Chancen für die Kapitalmarktfinanzierung von KMU. So sind unter anderem Emittenten von öffentlichen Anleihen und Beteiligungspapieren von der Prospektpflicht befreit, wenn der Emissionsbetrag maximal 8 Millionen Franken beträgt oder der Adressatenkreis weniger als 500 Privatanleger umfasst (Art. 36 FIDLEG). Ferner kann der Bundesrat für KMU einzelne Erleichterungen von der Prospektpflicht bestimmen (Art. 47 FIDLEG). Bislang war KMU die prospektfreie Finanzierung am Kapitalmarkt nur in Form eines nicht-öffentlichen Angebotes (Privatplatzierung) an institutionelle Investoren oder an maximal 20 Privatanleger erlaubt. Der Gesetzesentwurf kann nun voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten.
24. Januar 2018 Anhebung der Prospektschwelle für KMU-Anleihen Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat die Beratungen zum Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) abgeschlossen. In einigen Punkten weicht sie vom Beschluss des Nationalrats ab. So soll der Schwellenwert, ab dem die Veröffentlichung eines Prospekts bei öffentlichen Angeboten von Effekten (Anleihen) verpflichtend ist, von 2.5 Millionen Franken auf 8 Millionen Franken erhöht werden (Artikel 38 FIDLEG). Bei der Mindeststückelung der Anleihe bleibt der Ständerat bei der relativ hohen Vorgabe des Bundesrates (100'000 Franken). Die Vorlage kann nun wahrscheinlich bereits in der kommenden Frühjahrssession durch den Ständerat beraten werden, so dass das Gesetz nach der abschliessenden Behandlung durch den Nationalrat in 2019 umgesetzt werden könnte.
Mezzanindarlehen
Mezzanindarlehen sind individuell ausgestaltete nachrangige Kredite zur Sicherstellung einer bankkonformen Eigenkapitaldecke. Die Darlehen sind bezüglich der Gläubigerrechte zwischen Fremd- und Eigenkapital angesiedelt. Wie bei Eigenkapital ist die Zinszahlung daran gebunden, dass das Unternehmen eine Dividende ausschütten kann. Doch hat der Gläubiger, wie bei Fremdkapital, keine effektiven Mitspracherechte. So verwundert nicht, dass bei Mezzanindarlehen der Zinssatz mit 6 bis 12% p.a. wesentlich höher liegt als bei einem Investitionskredit einer Bank. Mezzaninkapital empfiehlt sich vor allem für Phasen mit vorübergehend stark erhöhtem Kapitalbedarf wie bei einer Unternehmensübernahme oder einer Sanierung. Die Laufzeiten liegen daher auch meist im Mittelfristbereich von 3 bis 7 Jahren. Kapitalgeber sind in der Regel institutionelle Vermögensverwalter und nur selten Banken. Aufgrund des hohen Prüfaufwandes setzen die verschiedenen Anbieter einen Mindestdarlehensbetrag zwischen 5 und 20 Millionen Franken voraus.
04. November 2015 Geplante Erleichterungen für KMU-Anleihen Am 4. November 2015 hat der schweizerische Bundesrat die Gesetzesvorlage zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) verabschiedet. Im Zuge der Harmonisierung mit EU-Recht regelt das FIDLEG die Beratungspflichten von Finanzdienstleistern sowie das Anbieten von risikobehafteten Finanzinstrumenten. Für kleine und mittlere Unternehmen, die eine Anleihe begeben wollen, bedeutet das FIDLEG eine erhebliche Vereinfachung gegenüber dem aktuellen Recht (Artikel 652a, 752 und 1156 OR). Wie schon in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen, verzichtet das FIDLEG ganz auf eine Prospektpflicht bei Anleihen, sofern sich diese an maximal 150 Privatanleger oder ausschliesslich an professionelle Anleger richten. Keine Prospektpflicht gilt auch für kleinere Anleihen mit einem Anleihebetrag von max. CHF 100'000 pro 12 Monate Laufzeit. Ferner kann der Bundesrat Erleichterungen bei der Prospektpflicht für KMUs vorsehen, welche im Einzelnen jedoch noch auszuarbeiten sind. Dabei gelten für die Definition eines KMU die gleichen Abgrenzungen wie bei den Vorgaben zum Jahresabschluss (Unternehmen bis 40 Millionen Franken Umsatz, bis 20 Millionen Franken Bilanzsumme oder bis 250 Mitarbeiter). Wird eine Anleihe Privatpersonen angeboten, muss neu ein sogenanntes Basisinformationsblatt erstellt werden. Dies gilt auch für eine Kapitalaufnahme über Crowdfunding-Plattformen. Das Informationsblatt muss u.a. Auskunft geben können über die maximalen Risiken der Anlage, die Kosten der Anlage und die Mindesthaltedauer. Einzelheiten, wie insbesondere der Umfang des Informationspapiers, sind vom Bundesrat noch festzulegen. Umgesetzt werden wird das FIDLEG in dieser oder einer anderen Form jedoch kaum vor Anfang 2018. Zuvor muss sich noch das Parlament mit der Vorlage auseinandersetzen.